Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023

Mit der "Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023" werden Unternehmen gefördert, bei denen sich die Gesamtausgaben für Energie - als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine - verdoppelt haben und dadurch ihre Existenz gefährdet ist.

Mit der „Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023“ werden Unternehmen gefördert, bei denen sich die Gesamtausgaben für Energie – als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine – verdoppelt haben und dadurch ihre Existenz gefährdet ist.

Mit dem Fördercheck können Sie überprüfnen, ob Ihr Unternehmen die Förderbedingungen erfüllt.

Gefördert wird
  • Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
    • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Januar bis Juni 2023 um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag des Zeitraums Januar bis Juni 2022 liegen
    • ein negatives Betriebsergebnis für den Förderzeitraum vorliegt
  • Gefördert werden 80% der über eine Verdoppellung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2023 zu 2022.

Gegenüber dem ersten Durchlauf der Wirtschaftshilfen für das Jahr 2022 gibt es nun folgende Änderungen, um passgenau zu unterstützen:

  • Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Gewerbetreibende, sondern auch Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Statt der strengen Definition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der EU (maximal 250 Beschäftigte und ein Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt.
  • Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen. Die Gesamtausgaben für Energie müssen um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen. In der ersten Förderrunde lag die Bagatellgrenze noch bei 3.000 Euro.
  • Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro.
  • Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.

Die Wirtschaftshilfen können bis einschließlich 30. Oktober beantragt werden.

Den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen Sie bitte bis zum Ablauf des 31.10.2023 ausschließlich digital über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der NBank-Webseite.

Hier finden Sie weitere Förderprogramme für Unternehmen

 

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Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
Tel. 0551 547 43-216 E-Mail öffnen
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