Fördermittelberatung

Fördermöglichkeiten für Startups

Sie haben eine innovative, digitale oder wissensorientierte Idee, und möchten gründen, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Hier stellen wir Ihnen einige ausgewählte Fördermöglichkeiten vor.

Unser Life Science Inkubator ist als Einrichtung zur Unterstützung von Gründungsstipendien des Landes Niedersachsen akkreditiert.
Sprechen Sie uns an!

 

Förderung von Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen

Das Gründungsstipendium unterstützt Sie in der Pre-Seed und Seed-Phase.

Es werden Ausgaben der Gründung sowie der Lebensunterhalt der Gründer/innen abgedeckt.

Zuschuss bis zu 2.200 Euro monatlich für bis zu 10 Monate

Nach der Antragstellung kann zeitnah (nach Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung) mit dem Vorhaben begonnen werden

Anderweitige berufliche Tätigkeiten sind bis durchschnittlich 10 Wochenstunden erlaubt.

Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen (im Regelfall bis 5 Jahre nach der Gründung)

Stille und offene Beteiligungen

Finanzierungen zwischen 150.000 € bis 600.000 € möglich

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler*innen bestimmter Branchen

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Der maximale Fördersatz beträgt 50% (maximale Zuschusshöhe von 1.750 €). Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro

Antragsbrechtigt sind Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung planen oder kleine und mittlere Unternehmen, die eine Investition durchführen wollen (bis 5 Jahre nach Unternehmensgründung).

Eine bankübliche Besicherung ist nicht erforderlich

Der Kreditbetrag beträgt mind. 5.000 € und max. 40.000 €
Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs

Gefördert werden u.a. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
Tel. 0551 547 43-216 E-Mail öffnen
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Kooperationspartner

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