Sie interessieren sich für aktuelle Förderprogramme? Sie wollen einen Zuschuss beantragen und benötigen Unterstützung bei der Suche nach den für Sie in Betracht kommenden Fördermitteln? Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Dann sind Sie bei unserer Fördermittelberatung genau richtig!
Die Beratung von Unternehmen über passende Förderinstrumente ist eine zentrale Dienstleistungsaufgabe der Wirtschaftsförderung. Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union, der Bund und das Land ihre Programme regelmäßig ändern, beziehungsweise die Richtlinien kontinuierlich anpassen, ist es uns wichtig, Sie als kompetente Ansprechpartnerin zu unterstützen und Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme zu geben. Engagiert leiten wir kleine- und mittelständische Unternehmen durch den viel zitierten „Förderdschungel“.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug über die derzeit am stärksten nachgefragten Förderprogramme:
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs
Gefördert werden u.a. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
Der maximale Zuschuss beträgt 20 % (abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben) der förderfähigen Investitionen
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)
Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben (verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen)
Der maximale Zuschuss beträgt 35 % (maximal 100.000 €)
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder aus dem Bereich der Life Sciences oder eHealth bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro
Gefördert werden Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Der maximale Zuschuss beträgt 40 % der Gesamtinvestition. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 €, jedoch maximal 10.000 €. Dies ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe (zwischen 3 und 499 Mitarbeiter*innen)
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
Der maximale Zuschuss beträgt 60 % (maximal 50.000 €; u.a. abhängig von der Unternehmensgröße und getätigten Investitionen im Bereich IT-Sicherheit)
Unternehmen, die besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen angehören (Siehe Anhang I Seite 84-87 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL), sind antragsberechtigt.
Die Energie- und Strombeschaffungskosten müssen sich auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr beziffern.
Die Energiebezugspreise im Zeitraum Februar bis September 2022 müssen sich gegenüber den Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben.
Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg (Zuschussquote zwischen 20 % und 70 %)
Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die vor dem 28.02.2022 gegründet wurden und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht oder massiv beeinträchtigt waren.
Gefördert werden 80% der über eine Verdoppellung der Energieausgaben
hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeiraum Juli bis Dezember
2022 zu 2021. (maximal 500.000 Euro)
Unternehmen, die bereits eine Förderung aus dem EKDP erhalten haben sind nicht antragsberechtigt.
Eine Antragstellung wird vom 23.02. bis 31.03.2023 möglich sein.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Investition, Innovation oder Digitalisierung planen.
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
und Stadtentwicklung Göttingen mbH