Sie interessieren sich für aktuelle Förderprogramme? Sie wollen einen Zuschuss beantragen und benötigen Unterstützung bei der Suche nach den für Sie in Betracht kommenden Fördermitteln? Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Dann sind Sie bei unserer Fördermittelberatung genau richtig!
Die Beratung von Unternehmen über passende Förderinstrumente ist eine zentrale Dienstleistungsaufgabe der Wirtschaftsförderung. Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union, der Bund und das Land ihre Programme regelmäßig ändern, beziehungsweise die Richtlinien kontinuierlich anpassen, ist es uns wichtig, Sie als kompetente Ansprechpartnerin zu unterstützen und Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme zu geben. Engagiert leiten wir kleine- und mittelständische Unternehmen durch den viel zitierten „Förderdschungel“.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug über die derzeit am stärksten nachgefragten Förderprogramme:
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs
Gefördert werden u.a. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)
Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben (verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen)
Der maximale Zuschuss beträgt 35 % (maximal 100.000 €)
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler*innen bestimmter Branchen
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (maximale Zuschusshöhe von 1.750 €). Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft
Gefördert werden Leistungen von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern, um KMU bei der Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu unterstützen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben (maximal 30.000 €).
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Stadt und Landkreis Göt-
tingen (unabhängig der Anzahl der Beschäftigten). Betriebsinhabende können ebenfalls gefördert werden, wenn das Unternehmen weniger als 50 Beschäftigten aufweist.
Gefördert werden Lehrgänge und Prüfungen, die berufliche Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz vermitteln
Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (min. 500 € und max. 2.500 € Fördersumme)
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Investition, Innovation oder Digitalisierung planen.
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
und Stadtentwicklung Göttingen mbH