Sie interessieren sich für aktuelle Förderprogramme? Sie wollen einen Zuschuss beantragen und benötigen Unterstützung bei der Suche nach den für Sie in Betracht kommenden Fördermitteln? Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung? Dann sind Sie bei unserer Fördermittelberatung genau richtig!
Die Beratung von Unternehmen über passende Förderinstrumente ist eine zentrale Dienstleistungsaufgabe der Wirtschaftsförderung. Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union, der Bund und das Land ihre Programme regelmäßig ändern, beziehungsweise die Richtlinien kontinuierlich anpassen, ist es uns wichtig, Sie als kompetente Ansprechpartnerin zu unterstützen und Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme zu geben. Engagiert leiten wir kleine- und mittelständische Unternehmen durch den viel zitierten „Förderdschungel“.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug über die derzeit am stärksten nachgefragten Förderprogramme:
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs
Gefördert werden u.a. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)
Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben (verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen)
Der maximale Zuschuss beträgt 35 % (maximal 100.000 €)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe (zwischen 3 und 499 Mitarbeiter*innen)
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
Der maximale Zuschuss beträgt 60 % (maximal 50.000 €; u.a. abhängig von der Unternehmensgröße und getätigten Investitionen im Bereich IT-Sicherheit)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr (das Laden erfolgt mit Gleichstrom (DC)).
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Investition, Innovation oder Digitalisierung planen.
GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
und Stadtentwicklung Göttingen mbH