Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Gefördert werden kann die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der IT-Sicherheit. Mit den Investitionen muss eine Prozessveränderung im Arbeits- oder Produktionsprozess erreicht werden (Digitalisierungsgrad wird deutlich erhöht sowie das Unternehmen wird durch die Neuinvestition zukunftsfähig aufgestellt). Nicht zuwendungsfähig sind u.a. Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschine sowie IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops) und Online-Marketing-Maßnahmen.
Die Fördersumme beläuft sich auf mindestens 2.500 € und maximal 10.000 €. Als nichtrückzahlbarer Zuschuss für kleine Unternehmen sind bis zu 50 % angedacht, mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis 30 %.
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Weitere Informationen unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp
Eine Antragsstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
Der Digitalbonus.Niedersachsen ist derzeit stark nachgefragt und damit verbunden ist ein sehr hohes Antragsaufkommen. Aus diesem Grund kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Neuanträgen und Verwendungsnachweisen sowie der damit verbundenen Auszahlung.