Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur

Mit diesem Förderaufruf soll ein finanzieller Anreiz für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung geschaffen werden nicht-öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur auf den Firmengeländen zu errichten.

Mit diesem Förderaufruf soll laut Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ein finanzieller Anreiz für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung geschaffen werden nicht-öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur auf den Firmengeländen zu errichten. Gewerblich genutzte elektrische Pkws und elektrische Lkws sind auf kurze Ladezeiträume angewiesen, deshalb sind verfügbare gewerbliche Schnellladepunkte im Hinblick auf die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge von besonderer Bedeutung.

Was wird gefördert:

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr (das Laden erfolgt mit Gleichstrom (DC)). Förderfähige Ausgaben sind u.a.

  • Netzanschluss und Batteriespeichersysteme
  • Installationskosten z.B. Erdarbeiten
  • Energiemanagementsystem/ Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation

Die Ladeinfrastruktur muss auf betrieblich selbst genutzten Flächen errichtet und an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen werden. Der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Nicht förderfähig ist Schnellladeinfrastruktur, die nicht den technischen Voraussetzungen des BMDV entspricht. Hier finden Sie eine Herstellerliste für förderfähige Ladeinfrastruktur.

Nicht förderfähig sind außerdem Ausgaben für Ladeeinrichtungen, an denen das Laden mit Wechselstrom (AC) möglich ist oder Ladepunkte mit weniger als 50 kW Ladeleistung sowie Ausgaben für Planungsleistungen Dritter und Ausgaben für eigenes Personal. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.

Wie wird gefördert:

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße sowie der Ladeleistung am Ladepunkt ab:

Förderquote: KMU bis zu 40%, Großunternehmen bis zu 20%

Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt:

  • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW: 35.000€
  • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt > 150 kW: 75.000€

Maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt:

  • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW:
    • KMU: maximal 14.000€
    • Großunternehmen: maximal 7.000€
  • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt > 150 kW:
    • KMU: maximal 30.000€
    • Großunternehmen: maximal 15.000€

Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erteilt werden.

Weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Projektträgers Jülich.

Hier finden Sie weitere Förderprogramme für Unternehmen

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Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
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Jonas Gottsleben

Unternehmensservice und Gründung
Tel. 0551 547 43-213 E-Mail öffnen
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