Förderaufruf „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WIN)

Im Rahmen des ESF-Förderprogramms WIN werden ergänzend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten Weiterbildungen gefördert, die mindestens einen Baustein zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten und / oder zu nachhaltigen ökologischen Wirtschaftsthemen beinhalten.

Im Rahmen des ESF-Förderprogramms WIN werden ergänzend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten Weiterbildungen gefördert, die mindestens einen Baustein zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten und / oder zu nachhaltigen ökologischen Wirtschaftsthemen beinhalten.

Gefördert werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, sowie Betriebsinhaber*innen von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen (mit weniger als 50 Beschäftigten), gemäß der KMU Definition der EU. Gegenstand der Förderung sind Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich „Digitalisierung“ oder „Gründe Wirtschaft“, die beispielsweise folgende Themen aufgreifen können:

Digitale Kompetenzen und Fertigkeiten:

  • Förderung digitaler Kompetenzen wie z.B. digitale Grundbildung, Vernetzung, Automatisierung, Robotertechnik, Einsatz von digitalen Techniken und Formaten im Unternehmen
  • Medien- und Kommunikationstraining und EDV-Schulungen
  • Vermittlung neuer Lernmethoden (z.B. eLearning, Blended Learning oder Web Based Training)
  • Digitale Kommunikation und virtuelle Zusammenarbeit, digitales Wissensmanagement
  • Künstliche Intelligenz, Softwareentwicklung und –programmierung

Kompetenzen Grüne Wirtschaft / Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln:  

  • Wasserstoffwirtschaft  
  • Nachhaltige Mobilität, unter anderem Elektromobilität
  • Ressourcen- und energieeffiziente Gestaltung von Produkten und Produktionsverfahren  
  • Umweltorientiertes und umweltfreundliches Handeln im Unternehmen  
  • Weitere ökologische Aspekte wie z.B. nachhaltige Produktion, erneuerbare Energien, nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverarbeitung, ökologische landwirtschaftliche Produktion/Verarbeitung, grüne Recycling- und Abfallwirtschaft (Personen, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind, können nicht gefördert werden)

Antragssteller*innen können einen Zuschuss von bis zu 50% für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben erstattet bekommen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von bis zu 25,00€ pro Zeitstunde für die Lehrgangsausgaben und 19,00€ pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben.

Voraussetzungen:

Die Förderung muss mindestens 1.000,00€ betragen. Der Beitrag der Maßnahme zur Digitalisierung oder zur grünen Wirtschaft ist darzustellen und durch den Bildungsträger zu bestätigen. Förderanträge können ab sofort gestellt werden und werden nach der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt. Die Antragsunterlagen sind online über das Kundenportal der NBank und zusätzlich postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Die Weiterbildungen müssen spätestens am 31.03.2023 enden.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.

Bildnachweis: Pixabay

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Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
Tel. 0551 547 43-216 E-Mail öffnen
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