Fördermittelberatung

Sie interessieren sich für aktuelle Förderprogramme oder Sie wollen einen Zuschuss beantragen und benötigen Unterstützung bei der Suche nach den für Sie in Betracht kommenden Fördermitteln?

Dann sind Sie bei unserer Fördermittelberatung genau richtig!

Die Beratung von Unternehmen über passende Förderinstrumente ist eine zentrale Dienstleistungsaufgabe der Wirtschaftsförderung. Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union, der Bund und das Land ihre Programme regelmäßig ändern, beziehungsweise die Richtlinien kontinuierlich anpassen, ist es uns wichtig, Sie als kompetente Ansprechpartnerin zu unterstützen und Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme zu geben. Engagiert leiten wir kleine- und mittelständische Unternehmen durch den viel zitierten „Förderdschungel“.

Förderprogramme

Im Folgenden finden Sie einen Auszug über die derzeit am stärksten nachgefragten Förderprogramme:

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs

Gefördert werden u.a. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)

Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben (verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen)

Der maximale Zuschuss beträgt 35 % (maximal 100.000 €)

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler*innen bestimmter Branchen

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Der maximale Fördersatz beträgt 50% (maximale Zuschusshöhe von 1.750 €). Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft

Gefördert werden Leistungen von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern, um KMU bei der Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu unterstützen.

Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben (maximal 30.000 €).

Forschungszulage

Antragsberechtigt sind  alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Diese können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus den Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Forschungszulage in Höhe von 25% (KMU: 35% der förderfähigen Ausgaben, bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Mio. €) pro Jahr.
Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt.

Darlehensprogramme/ Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Investition, Innovation oder Digitalisierung planen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
Tel. 0551 547 43-216 E-Mail öffnen
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Stefanie Pinkert

Unternehmensservice und Gründung
Tel. 0551 547 43-213 E-Mail öffnen
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