Beratungsangebote rund um Corona-Unterstützungsprogramme

Im Folgenden finden Sie einen Auszug über die Angebote rund um die Auswirkungen des Corona-Virus:

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen!

Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Bis zum 31. Dezember 2022 können die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I – III, die November- und Dezemberhilfe eingereicht werden.

Die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen sind, wird fortgeführt. Die Überbrückungshilfe IV gilt von Januar bis Ende März 2022. Die Antragsvoraussetzung bleibt weiterhin ein Corona – bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019.

Wichtiger Hinweis zur eventuellen Rückzahlungspflicht (Überkompensation) und Datenerhebung im Rahmen der Mitteilungsverordnung!

Zuwendungsempfänger*innen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona 2020 werden von der NBank angeschrieben, um die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Förderzeitraum zu überprüfen.
Ergibt diese Überprüfung, dass die Unternehmen einen zu hohen Zuschuss erhalten haben, so ist der zu viel gezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen.

Wenn Sie Fragen zur Überkompensation haben, können Sie diese an uns richten oder durch Teilnahme an einem der Zoom-Webinaren direkt an die Mitarbeiter*innen der NBank stellen.

Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert!

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld werden verlängert bis zum 31. Dezember 2021 für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
 
Darüber hinaus ist seit 1.Juli 2021 bis bis zum 31. Dezember 2021 die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für alle Betriebe möglich, die bis 30. Juni 2021 mit Kurzarbeit begonnen haben. Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann in diesen Fällen durch Qualifizierung während Kurzarbeit bis 31. Dezember 2021 auf 100 Prozent erhöht werden.

Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen
0551/400-3500 oder per Mail an corona@goettingen.de

Niedersächsische Landesregierung
(werktags von 9 bis 16:30 Uhr)
0511/120-6000

Impf-Hotline
(werktags von 9 bis 16:30 Uhr)
0800/9988665

Krisenhotline Südniedersachsen
(werktags von 7.30 bis 16.00 Uhr )
0551/38434505

Familiensprechstunde
(Montag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr) 0551/525-2660 oder per Mail an Familientelefon@landkreisgoettingen.de

Testungen am Arbeitsplatz

Seit dem 24. November 2021 ist bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz Pflicht. Inzwischen gilt in Göttingen in vielen Bereichen zusätzlich die „2G+“-Regel, der Andrang an den Teststationen ist daher ungebrochen groß. Die Stadtverwaltung hat jüngst noch einmal dazu aufgerufen, Teststationen zu öffnen, um die Testkapazitäten von derzeit etwa 47.000 Tests pro Woche in Stadt und Landkreis Göttingen deutlich zu erhöhen.

Auch Arbeitgeber*innen können hier wirksam unterstützen: Wer als Arbeitgeber*in bei Mitarbeitenden einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen lässt, kann ihnen bei einem negativen Testergebnis ein entsprechendes Zertifikat aushändigen. Dieses Zertifikat kann dann genauso wie das Zertifikat einer Teststation beispielsweise für die Vorlage bei Dienstleistern, in der Gastronomie oder für Veranstaltungsbesuche genutzt werden. Das Zertifikat darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Bescheinigung muss dabei gewisse Angaben enthalten. Einen Vordruck des Landes Niedersachsen können Sie über den nachstehend aufgeführten Link herunterladen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr persönlicher Kontakt

Lisa Straub

stellv. Leiterin Wirtschaftsförderung
Tel. 0551 547 43-216 E-Mail öffnen
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Jonas Gottsleben

Unternehmensservice und Gründung
Tel. 0551 547 43-213 E-Mail öffnen
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