Fachvortrag: Was Startups beim Datenschutz beachten müssen

Wie alle Unternehmer*innen trifft auch Gründer*innen eine strenge Compliance Pflicht. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung gelten unabhängig von der Unternehmensgröße und sind daher sofort mit Start des Unternehmens relevant.

Gerade zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist es noch einfach, sein Geschäftsmodell sowie das Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen. Dies ist nicht nur wichtig, weil neben den hohen potenziellen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen betroffener Personen auch ein erheblicher Reputationsverlust droht. Hinzu kommt, dass größere Unternehmen zunehmend auf eine datenschutzrechtliche Auditierung Ihrer Zulieferer und Auftragnehmer setzen.

Doch auch neben diesen Pflichten gibt es viele Vorteile eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems wie etwa eine Verbesserung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und der IT-Sicherheit.

Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in die Thematik des Datenschutzrechts sowie einige Tipps für die Handhabung der Datenschutzcompliance im Startup- Unternehmen.

 

Über den Referenten

Herr Machunsky ist Rechtsanwalt und Sozius der Kanzlei Machunsky Künzle Rechtsanwälte in Göttingen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor ist er zudem Geschäftsführer der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH. Herr Machunsky ist seit einigen Jahren Berater des SNIC Life Science Accelerators. Er verfügt über eine umfangreiche Expertise in datenschutzrechtlichen Fragestellungen und hat bereits zahlreiche vom SNIC Life Science Accelerator geförderte Startups erfolgreich beraten.

Veranstaltung:

Veranstaltungstermin:

15.07.2021
17:30 Uhr

Veranstaltungsadresse:

Zoom

Teilnahmebeitrag:

Kostenlos

Ihr persönlicher Kontakt

Dr. Isabella Gekel

Projektleiterin
Tel. 0551 39-30500 E-Mail öffnen
vCard speichern

Tags: