Welche Auswirkungen hat das Energieeffizienzgesetz für Unternehmen?

Fachkräfte informieren im Rahmen dieser Online-Veranstaltung über die (neuen) Pflichten und Fristen des EnEfG.

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist Mitte November 2023 in Kraft getreten.

Alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Zusätzlich werden Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung am 29. Februar 2024 von 9:00 bis 11:45 Uhr informieren die Rechtsanwältinnen Jacqueline Anni Rothkopf und Lena Ziska der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die (neuen) Pflichten und Fristen des EnEfG.

Anschließend wird Professor Dr. Uli Nissen von der Hochschule Niederrhein die für die wirtschaftliche Bewertung von energiebezogenen Investitionen zugrunde liegende Norm vorstellen, die DIN EN 17463 – auch VALERI-Norm genannt. Die Norm gibt vor, wie Informationen gesammelt, berechnet, analysiert und dokumentiert werden sollen. Dies soll dazu beitragen, fundierte Geschäftsentscheidungen auf der Grundlage von Kapitalwertberechnungen zu treffen.

Die Veranstaltung wird über die KEAN (Klima- und Energieagentur Niedersachsen GmbH) organisiert.

Eine Anmeldung ist bis zum 27. Februar 2024 möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

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Ihr persönlicher Kontakt

Birte Dortelmann

Unternehmensservice und Nachhaltigkeit
Tel. 0551 547 43-211 E-Mail öffnen
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