Zur Unterstützung individueller Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen in der Stadt und im Landkreis Göttingen hat die WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH ein neues Förderprogramm aufgestellt.
Unter dem Motto „Wissen stärken – Zukunft sichern“ steht ein Gesamtförderbudget von 200.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, in einer sich schnell wandelnden technologischen und wirtschaftlichen Landschaft wettbewerbsfähig zu bleiben. Ziel ist es, durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke der Unternehmen in der Region nachhaltig zu erhöhen.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätten in Stadt und Landkreis Göttingen (unabhängig der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen) oder
- Betriebsinhabende von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Stadt und Landkreis Göttingen
Was wird gefördert?
- Lehrgänge und Prüfungen, die berufliche Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz vermitteln
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen u.a. zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen, Erholungs-, Unterhaltungs- oder sportliche Aktivitäten, interne betriebliche Weiterbildungen, Coachings ohne beruflichen Bezug, Supervisionen, Messen, Kongresse und Fachtagungen, Weiterbildungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (außer vorschulische Erziehung und Altenpflege) sowie Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden
Wie wird gefördert?
- Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (De Minimis-Beihilfe)
- Förderfähig sind maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Zuwendungsfähige Kosten umfassen Qualifizierungen wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Fördersumme beträgt mindestens 500 € und maximal 2.500 € pro Maßnahme und Mitarbeitenden
- Jedes Unternehmen kann den Zuschuss für bis zu fünf Mitarbeitende oder Betriebsinhabende beanspruchen
- Die Laufzeit einer individuellen Weiterbildungsmaßnahme ist grundsätzlich auf 6 Monate beschränkt
Förderanträge können ab sofort über das Förderportal Göttingen elektronisch gestellt werden.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsförderprogramm